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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Sommernachtskino“

Vorbemerkungen:

Veranstalter des Gewinnspiels „Sommernachtskino“ ist die Werbegemeinschaft Münster Arkaden GbR (nachfolgend „Veranstalter“), Impressum unter: https://www.arkadenmuenster.de/impressum/ . Die Teilnahme am Gewinnspiel „Sommernachtskino“ richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter und Geschlechteridentitäten.

I. Allgemeines

  1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Gewinnspiel „Sommernachtskino“ des Veranstalters durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Verarbeitung der von den Teilnehmern mitgeteilten personenbezogenen Daten.
  2. Die Teilnahme am Gewinnspiel „Sommernachtskino“ erfolgt durch das Liken des Beitrags/des Reels, das Hinterlassen eines Kommentars und das Folgen des Instagramskanals der MÜNSTER ARKADEN.
  3. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel „Sommernachtskino“ akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer wird auf die nachstehende Ziff. IV. verwiesen.
  4. Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die das 18. Lebensjahr überschritten hat, mit ständigem Wohnsitz in Deutschland (vorstehend und nachfolgend „Teilnehmer“). Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angestellte, freie Mitarbeiter und Bevollmächtigte des Veranstalters, etwaiger Kooperationspartner und der ansässigen Mieter sowie deren Angehörige. Jeder Teilnehmer darf an dem Gewinnspiel „Muttertagsspecial“ nur einmal teilnehmen. Die Teilnahme über Gewinnspiel-Promoter oder Gewinnspiel-Firmen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Verstoß hiergegen führt zum Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vom Gewinnspiel.
  5. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder in sonstiger Weise versuchen, das Gewinnspiel „Sommernachtskino“ zu manipulieren (z.B. durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen). Ein Manipulationsversuch liegt auch vor, wenn z. B. automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden, sowie wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben zum Ausschluss führen. Der Veranstalter behält sich vor, in diesen Fällen auch nachträglich Teilnehmer auszuschließen.
  6. Die Teilnahme am Gewinnspiel „Sommernachtskino“ ist ausschließlich im Zeitraum bis 07.08.2026, 12:00 Uhr möglich. Die Teilnahme am Gewinnspiel „Sommernachtskino“ ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
  7. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereit gestellten Inhalte (zum Beispiel personenbezogene Daten) auf potentielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, Beiträge von der Teilnahme auszuschließen und zu löschen, wenn sie die Aufgabe verfehlen oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen.

II. Durchführung und Abwicklung

  1. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich durch folgendes Vorgehen: Der Teilnehmer muss den Beitrag/das Reel liken und kommentieren und dem Instagramaccount der MÜNTSER ARKADEN folgen.
  2. Unter allen Teilnehmern, die gemäß den Teilnahmebedingungen am Gewinnspiel „Sommernachtskino“ teilgenommen haben, wird folgender Preis verlost (pro Teilnehmer max. 1 Gewinn): 8 x 2 exklusive VIP-Plätze inkl. Rikschafahrt beim Open Air Sommernachtskino

Die Gewinner werden nach Ablauf des Gewinnspiels ausgelost und anschließend benachrichtigt. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt über eine Antwort auf den Kommentar des Gewinners. Die Teilnehmer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach der Benachrichtigung zurückmelden, ansonsten behält sich der Veranstalter vor, eine erneute Auslosung vorzunehmen. Der Gewinner muss seinen vollständigen Namen mitteilen, damit eine Gewinnübergabe erfolgen kann. Die Nachteile, die sich aus dem Nichtzusenden oder dem Zusenden falscher Kontaktdaten ergeben sowie der Nichteinlösung des Gewinns ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Der Anspruch auf die Gewinne kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Die Gewinne sind weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollten die Gewinne, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, gleichwertige Ersatzpreise zu vergeben.

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter sie im Gewinnfall jeweils mit Nennung des Social Media Namens auf www.arkadenmuenster.de und/oder auf den Social Media Plattformen des Shopping Centers (www.facebook.com/muensterarkaden, www.instagram.com/muenster_arkaden) als Gewinner bekannt gibt. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass er für diese Veröffentlichung kein Entgelt erhält.

III. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels „Sommernachtskino“

Der Veranstalter behält sich vor, den Modus des Gewinnspiels „Sommernachtskino“ jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels „Sommernachtskino“ stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels „Sommernachtskino“. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann der Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen. Das Gewinnspiel „Sommernachtskino“ kann insbesondere wegen technischen Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmern hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter des Gewinnspiels „Sommernachtskino“ erwachsen würden. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

IV. Haftung des Veranstalters

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

  1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  2. Weiter gilt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels „Sommernachtskino“ überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
  4. Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkungen des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.

 

V. Hinweise und Bedingungen von Meta

  1. Die Teilnehmer erkennen an, dass das Gewinnspiel „Sommernachtskino“ in keiner Weise von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. – mit Ausnahme der Nutzung der Website – in keiner Verbindung zu Meta steht.
  2. Den Teilnehmer entstehen gegenüber Facebook keinerlei Ansprüche aus der Teilnahme am Gewinnspiel „Sommernachtskino“ oder durch einen Gewinn beim Gewinnspiel „Sommernachtskino“.
  3. Anfragen, Kommentare, Beschwerden oder Hinweise durch Teilnehmer am Gewinnspiel „Sommernachtskino“ sind ausschließlich an den Veranstalter und nicht an Meta zu richten.

 

VI. Nutzung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer

Die im Rahmen der Abstimmung beim Gewinnspiel „Sommernachtskino“ angegebenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und Kommunikation im Rahmen des Gewinnspiels genutzt, etwa zur Kontaktierung der Gewinner.

Die Teilnehmerdaten werden ausschließlich vom Veranstalter genutzt. Soweit im Rahmen des Events Dienstleister für den Veranstalter tätig werden, erhalten diese nur Zugriff auf die Teilnehmerdaten, soweit dies für die Durchführung des Events erforderlich ist; in diesem Fall schließt der Veranstalter mit diesen Dienstleistern eine Vereinbarung zum Schutz der personenbezogenen Daten ab. Nach Abschluss der Veranstaltung werden die Teilnehmerdaten noch für einen Zeitraum von 2 (zwei) Monaten ab Entgegennahme des Preises durch die Gewinner aufbewahrt, soweit der Teilnehmer keine frühere Löschung der Daten verlangt. Die vorübergehende Speicherung dient für eine Prüfung von etwaigen Anfragen und Beschwerden. Anschließend werden alle Teilnehmerdaten gelöscht. Die zur Abholung genannten Daten werden nicht gespeichert oder aufbewahrt.

Von der Löschung nicht umfasst sind solche Daten, die aufgrund ausdrücklicher Absprache mit dem jeweiligen Teilnehmer längerfristig aufbewahrt werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um Angaben zu den Gewinnern handeln. Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet, entsprechende Absprachen mit dem Veranstalter zu treffen.

VII. Schlussbestimmungen

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  4. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel „Sommernachtskino“ akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

[Münster, 30.07.2026]

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